Disclaimer
Auf den zentralen Seiten der Universität Bayreuth unter www.uni-bayreuth.de werden derzeit keine personenbezogenen Daten erhoben.
Sofern dennoch Daten erfasst werden geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung von Daten.
Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken
Ihr Browser übermittelt beim Zugriff auf die Website www.uni-bayreuth.de automatisch Daten an unseren Webserver. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.
Unter anderem werden dabei Datum und Uhrzeit des Zugriffs, der Name der abgerufenen Datei, die Menge der gesendeten Daten, die Webadresse der verweisenden Webseite, die Bezeichnung und Versionsnummer Ihres Browsers und Ihres Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse erfasst.
Einsatz von Google Analytics
Google Analytics ist ein kostenloser Dienst, welcher der Analyse von Zugriffen auf Webseiten dient. Datenschutzrechtlich betrachtet ist dieses Tool von Google problematisch und umstritten. Praktisch könnte Google mit Google Analytics ein umfassendes Nutzerprofil von Webseiten-Besuchern anlegen. Wird ein anmeldungspflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so könnte dieses Nutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden.
Mittlerweile hat Google auf diese Kritik reagiert und bietet den Webseiten-Betreibern nun die Möglichkeit, den Google Analytics Code um die Funktion _anonymizeIp() zu erweitern. Mit Anbringung dieses Zusatz-Codes werden vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse die letzten 8 Bit gelöscht. Damit ist eine Identifizierung des Webseiten-Besucher ausgeschlossen. Eine grobe (datenschutzrechtlich zulässige) Lokalisierung bleibt weiterhin möglich. Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit erhalten bleibt.
Die Universität Bayreuth setzt Google Analytics ein, da dieses Tool eine sehr gute Möglichkeit bietet Erkenntnisse über die Zugriffe auf unsere Website und das allgemeine Nutzerverhalten zu gewinnen. Diese Analyse ist notwendig, um unser Internetangebot ständig nach den Bedürfnissen der Besucher zu verbessern und zu optimieren. Dank der leistungsstarken und nutzerfreundlichen Funktionen von Google Analytics können die Zugriffsdaten auf einfache Weise analysiert und anzeigt werden.
Sollten Sie als Besucher unserer Website trotz der eingesetzten Anonymisierung der IP Adressen Bedenken gegen den Einsatz von Google Analytics haben, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie die Erfassung von Daten durch Google Analytics verhindern können.
Möglich ist dies beispielsweise durch das Blockieren von JavaScript (zum Beispiel durch die Firefox-Erweiterung NoScript, Ghostery oder durch Werbeblocker). Auch möglich ist, den Zugriff auf die Google-Analytics-Domain google-analytics.com insgesamt zu sperren (zum Beispiel durch Werbeblocker oder durch die Verwendung der Hosts-Dateien).
Im Mai 2010 veröffentlichte Google außerdem eine Betaversion des Google Analytics Opt-out Browser Add-ons für Internet Explorer (7 und 8), Google Chrome (4.x und höher) und Mozilla Firefox (3.5 und höher). Das Add-on deaktiviert nach Angaben von Google jede Datenübertragung über das Google Analytics Javascript. Die Nutzer können so die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Weitere Informationen zur Datennutzung zu Werbezwecken durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners/ („Datennutzung durch Google bei Ihrer Nutzung von Websites oder Apps unserer Partner“), http://www.google.com/policies/technologies/ads („Datennutzung zu Werbezwecken“), http://www.google.de/settings/ads („Informationen verwalten, die Google verwendet, um Ihnen Werbung einzublenden“) und http://www.google.com/ads/preferences/ („Bestimmen Sie, welche Werbung Google Ihnen zeigt“).
Warum überhaupt eine Datenschutzerklärung?
Nach § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) hat der Anbieter eines Teledienstes seine Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Ein Diensteanbieter im Sinne der genannten Vorschrift ist praktisch jeder Betreiber einer Internetseite. Zu der Unterrichtung ist jeder Diensteanbieter verpflichtet, der personenbezogene Daten erhebt oder verwendet. Was im einzelnen unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ zu verstehen ist, ist nicht unumstritten. In jedem Fall dazu gehören Daten wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer usw. Wer auf seiner Webseite also solche Daten erhebt - etwa im Rahmen eines Registrierungsvorgangs oder beim Ausfüllen eines Kontaktformulars - hat die Pflicht zur Unterrichtung des Nutzers nach § 13 Abs. 1 TMG. Es wird aber auch die Auffassung vertreten, dass sogar die IP-Adresse eines Internetnutzers unter den Begriff der personenbezogenen Daten fällt. Bei dieser Interpretation wäre grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber zur Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 TMG verpflichtet, der mittels Logfiles die IP-Adressen seiner Besucher erfasst.
Allgemeiner Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten:
Ein Diensteanbieter darf gemäß § 12 Abs. 1 TMG personenbezogene Daten nur erheben und verwenden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Nutzer seine Einwilligung erklärt hat.
Die Einwilligung durch den Nutzer kann auch elektronisch erklärt werden. Voraussetzung ist, dass
- der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erklärt hat,
- die Einwilligung protokolliert wird,
- der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
- der Nutzer die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.